Eine umfangreiche Foto- oder Videoausrüstung kann richtig ins Geld gehen. Ein Schaden am Equipment ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Eine Fotoapparateversicherung schützt vor den finanziellen Folgen. Es gibt aber auch Alternativen zur Spezialversicherung.
Deckungskonzept der Allgefahrenversicherung
Die Fotoapparateversicherung wird von den Versicherern den Nebensparten der Transportversicherung zugeordnet. Von der klassischen Hausratversicherung, die sich stets nur auf ausdrücklich benannte Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser bezieht, folgt die Transportversicherung dem Prinzip der unbenannten Gefahren. Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Fällt Ihnen beim Objektivwechsel die teure Linse aus der Hand, ist das ein versicherter Schaden – in der Hausratversicherung würden Sie dagegen leer ausgehen. Auch der einfache Diebstahl, zum Beispiel aus dem Reisegepäck, ist versichert.
Wesentliche Einschränkungen beachten
Ein so umfassendes Deckungskonzept macht auf der anderen Seite Einschränkungen erforderlich. Versicherungsschutz besteht bei den meisten Versicherern nur zum Zeitwert. Für ein wertstabiles Objektiv mag das keine große Rolle spielen, aber digitale Kameragehäuse verlieren heute sehr schnell an Wert, weil Nachfolgemodelle in kurzen Zyklen erscheinen. Auch grob fahrlässig verursachte Schäden sind oft nicht mitversichert.
Die Alternativen: Hausrat- und Reisegepäckversicherung
In der Hausratversicherung ist Ihre Fotoausrüstung gegen die benannten Gefahren auch außerhalb Ihrer Wohnung versichert, zum Beispiel bei einem Einbruch in Ihr Hotelzimmer. Versicherungsschutz besteht zum Neuwert, moderne Verträge schließen auch die grobe Fahrlässigkeit ein. Manche Versicherer bieten ihren Hausrat-Kunden auch eine erweiterte Reisegepäckversicherung, die umfangreicheren Schutz bietet als die gesonderte Versicherung für die Kameraausrüstung.
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Bild: Unsplash.com / By Mario Calvo